Der Gemeindeausschuss wird demnächst den Entwurf einer Abänderung des Wiedergewinnungsplanes der Wohnbauzone A5 - Historischer Ortskern "Neustift Unterdorf" genehmigen.
Der genehmigte Planentwurf wird zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.
Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.